Grüne vermissen Nachhaltigkeit bei Familienförderung
Verbeek: Chance wurde leichtfertig vergeben
Die Grünen im Lennestädter Rat kritisieren, dass bei der in der letzten Ratssitzung verabschiedeten Familienförderung die bestehende Chance auf Nachhaltigkeit vergeben wurde.
Fraktionsvorsitzender Verbeek:” Die in einer einzigen Arbeitskreissitzung erarbeiteten Kriterien wurden zum einen erst am Tag der Ratssitzung bekannt.
Eine Zustimmung von Frau Orth-Sauer, unserer Vertreterin im Arbeitskreis, wie von Vertretern der CDU und SPD vehement behauptet, lag zu keiner Zeit vor, so dass auch nicht von einer einvernehmlichen Lösung die Rede sein kann.”
Verbeek weiter:” Wir haben daher einen Alternativvorschlag eingereicht und zur Abstimmung gestellt, der sowohl die Förderung von Wohneigentum (weniger
Neubau als Altbau (Vermeidung von Leerständen) als auch eine Kinderkomponente mit einem energetischen Hintergrund beinhaltet und hierbei einen Nachhaltigkeits-faktor (Minderung des Ressourcenverbrauchs) berücksichtigt. Die mögliche maximale Gesamtförderung würde unserem Vorschlag zufolge bei 8.000,00 € liegen. Unser Antrag hätte zudem den Vorteil, dass durch die Auflage (Förderung bei Auftragsvergabe an heimische mittelständische Handwerksbetriebe) ein Mehrwert in der Lennestadt bleiben würde. Mit anderen Worten: Wirtschaftsförderung durch Umweltschutz schafft Arbeitsplätze und stärkt heimische Handwerksbetriebe.
Ein Argument, das bei den anderen Fraktionen jedoch nicht verfing. Somit wurde die Chance fahrlässig vertan. Schade nur, dass Bürgermeister Heimes seine Aussage aus dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Bauen nicht wiederholte, mit der er
im Hinblick auf die Erarbeitung von Förderkriterien sich neben einer kinde-komponente auch eine energetische Komponente vorstellen konnte.
Was bei der Abstimmung im Rat jedoch auch auffiel, war das vorhandene Familienbild von Teilen der CDU. Es hat den Anschein, als wenn innerhalb der CDU überhaupt nicht geklärt worden ist, was unter Familie und deren Förderung verstanden wird. Und bei der SPD hat man den Eindruck, als wenn es hier um ein Begrüßungsgeld für Junggesellen gegangen wäre.
Aber scheinbar wird bei den “kommunalen Großkoalitionären” mehr unter dem Motto – wir tun was - egal was, egal wie! - im Vorfeld der Kommunalwahlen Politik gestaltet.”
16.01.2008
OVG Urteil zur Abwassergebühr
Urteil des OVG Münster fordert neue Abwassergebührmassstäbe
Lennestädter Grüne fordern bürgerfreundliche Entscheidung
Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster vom 18.12.2007 (Az. 9 A 3648/04) steht nach Auffassung der grünen Ratsfraktion auch in Lennestadt die bisherige Gebührenkalkulation auf der Kippe. Fraktionsvorsitzender Andreas Verbeek:“ Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat nun endlich eine klare Linie hinsichtlich der Berechnung von Abwassergebühren vorgegeben, die die bisherige Berechnung nach dem Frischwassermaßstab für unzulässig erklärt. Dies wird auch Auswirkungen auf die Stadt Lennestadt haben.“
Verbeek weiter:“ Neben der Einführung der differenzierten Abwassergebühr, die wir Grünen im übrigen schon vor Jahren gefordert haben, wird die Verwaltung eine bürgerfreundliche Entscheidung treffen müssen. Nach Wegfall des Widerspruchs-verfahrens muss nun jeder Bürger gegen den Gebührenbescheid klagen.
Da die Rechtslage nach dem OVG-Urteil relativ klar ist (manche Kommentatoren sprechen sogar von 100%-iger Klagesicherheit), sollte die Stadt Lennestadt ihren Bürgerinnen und Bürgern zusagen, überzahlte Gebühren zurückzuzahlen, sofern diese auf das Klageverfahren verzichten. Diese Regelung würde den Aufwand sowohl für die Betroffenen als auch für die Stadt Lennestadt minimieren und eine mit erheblichen Gerichtskostenrisiken für die Stadt verbundene Klagewelle gegen die Gebührenbescheide verhindern.“
Andreas Verbeek
(Fraktionsvorsitzender)






