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Altenhundem, den 10.01.2012
Ausweisung von Tabuflächen in der Bauleitplanung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:
in der Bauleitplanung werden Flächen, die von jeglicher Bebauung ausgenommen werden, als so genannte Tabuflächen ausgewiesen. Die Stadtverwaltung erstellt hierzu ein Tabuflächenkataster
Zu diesen Tabuflächen gehören:
1. Geschützte Gebiete von überregionaler Bedeutung ( Regionalplan)
2. Schützenswerte Gebiete von Regionaler Bedeutung
Begründung:
Unsere heimische Landschaft ist in Jahrhunderten durch Bewirtschaftung gestaltet worden. Verschiedene dadurch entstandene Landschaftselemente zeichnen sich durch ein hohes Maß an Biodiversität aus. In einer Zeit in der täglich zwischen 70 – 200 Arten aussterben dürfen solche wertvollen Landschaftselemente keinerlei Beeinflussung und Zerstörung ausgesetzt werden.
Des Weiteren gehören vielschichtige Freiräume zu einer lebenswerten Wohn- und Lebenswelt. Für die Naherholung ist eine intakte Natur von enormer Bedeutung.
Fraktion Die Grünen/Bündnis 90
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