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Altenhundem, den 10.01.2012
Aufnahme der beiden Umweltschutzorganisationen BUND und NABU in die Liste der Träger öffentlicher Belange (TÖB) bei der Bauleitplanung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:
die Stadtverwaltung Lennestadt nimmt die beiden im Kreis Olpe aktiven Umweltschutzorganisationen BUND und NABU in die Liste der Träger öffentlicher Belange in der Bauleitplanung auf.
Begründung:
Der Flächenverbrauch und die Zersiedelung der Landschaft schreiten unaufhaltsam voran. Die damit verbundene Versiegelung der Natur führt unweigerlich zu einem Verlust der Biodiversität. Dies muss bei der gesamten Bauleitplanung berücksichtigt werden.
Nach §4 „Beteiligung der Behörden“ sind die Behörden und Stellen zu beteiligen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden können.
Da der Aufgabenbereich der Umweltschutzverbände definitiv bei der Bauleitplanung berührt wird, ist es zweckmäßig und unumgänglich sie in die TÖB mit aufzunehmen.
Dass Kommunen neben den Behörden auch private Interessensverbände beteiligen können ist im Baugesetzbuch geregelt.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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