Vogelwarte - alles rechtens?

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hundt,

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die schriftliche Beantwortung nachfolgender Fragen.

Für die Aufstellung eines Bebauungsplanes Stadt Lennestadt Nr. 125, Altenhundem „Vogelwarte II“ liegt ein Satzungsbeschluss vom 10.04.2013, Vorlage 3013/2013 vor, dieser ist derzeit nicht umsetzbar, da die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die Bezirksregierung nicht erteilt wurde. Dies bedeutet, dass die „Erweiterte Abrundungssatzung für den Ortsteil Altenhundem Bereich Vogelwarte“ rechtskräftig ist. (Vorlage 3084/97) In dieser Satzung ist festgesetzt, dass ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 6 BauGB-MaßnahmenG abgeschlossen wird. Der städtebauliche Vertrag regelt u.a. die Ermittlung des Eingriffes in Natur und Landschaft sowie die durchzuführenden Kompensationsmaßnahmen. Bei der Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen wurde besonderen Wert auf den Erhalt des ökologisch hochwertigen Bereiches "Vogelwarte" gelegt. Die Kompensationsmaßnahmen liegen innerhalb des jetzigen Plangebietes Vogelwarte II. Die Einhaltung der Kompensationsmaßnahmen wurde über den städtebaulichen Vertrag nach § 6 BauGB-MaßnahmenG geregelt und mit einer Vollstreckungsklausel nach § 61 Verwaltungsverfahrensgesetz abgesichert.

Fragen:

1.       Hat die Stadtverwaltung mittlerweile die Umsetzung dieser Kompensationsmaßnahmen eingefordert?

2.       Wenn nein, warum erfolgte dies bislang nicht?

3.       Mit welchen Strafen haben die Bauträger bei Nichtumsetzung der Kompensationsmaßnahmen laut Vollstreckungsklausel zu rechnen?

4.       Ist sich die Stadtverwaltung bewusst, dass sie verpflichtet ist, die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen einzufordern und zu überwachen?  

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