Anfrage an Stadt – Baumschutzsatzung
Nachdem in den vergangenen Wochen vermehrt über die Fällung von Bäumen, die unter die Regelung der Baumschutzsatzung fallen, berichtet wurde, möchten wir dies zum Anlass nehmen, folgende Fragen zu stellen und bitten um deren Beantwortung.
1. Wie viele Anträge auf Befreiung sind in den letzten 10 Jahren
gestellt worden und welche Begründung lag diesen Anträgen
zugrunde?
- von Privatpersonen
- von Unternehmern
- von Abteilungen innerhalb der Stadtverwaltung
2. Wie viele Anträge auf Befreiung sind positiv beschieden worden?
- bei Privatpersonen
- bei Unternehmern
- bei Abteilungen innerhalb der Stadtverwaltung
3. Wie viele Anträge auf Befreiung sind abgelehnt worden und mit
welcher Begründung?
- bei Privatpersonen
- bei Unternehmern
- bei Abteilungen innerhalb der Stadtverwaltung
4. Wie geht die Stadtverwaltung vor, wenn sie von illegalen bzw. der
Baumschutzsatzung entgegen wirkenden Baumfällungen erfährt?
5. Werden im Falle der unter 4.) beschriebenen Baumfällungen Buß-
gelder verhängt?
- wenn ja, in welcher Höhe?
- wer überwacht die Einziehung der Bußgelder?
- wird auf Verhängung von Bußgeldern verzichtet?
- wenn ja, mit welcher Begründung und bei welchem Personenkreis?
6. Hält die Stadtverwaltung an der Notwendigkeit der bestehenden Baum-
schutzsatzung fest?
- wenn ja, aus welchen Gründen?
7. Hält die Stadtverwaltung eine Veränderung der Baumschutzsatzung für
notwendig?
- wenn nein, aus welchen Gründen?
8. Hält die Stadtverwaltung es für sinnvoll und geboten, den Ausschuss A3
bei Aussnahmen von der Baumschutzsatzung, insbesondere bei größeren
Massnahmen, rechtzeitig und umfassend zu informieren?
- wenn nein, warum nicht?