Anfrage zur Schulmittelfreiheit
Bündnis 90/Die Grünen Ratsfraktion
Datum: 30.03.2006
Betr.:Lernmittelfreiheit für Kinder von ALG II - EmpfängerInnen Sehr geehrter Herr Bürgermeister Heimes, bis zur Einführung des Hartz IV Gesetzes und dem damit verbundenen ALG II konnten Kinder von SozialhilfeempfängerInnen die sogenannte Lernmittel-freiheit in Anspruch nehmen. Diese Befreiung vom Eigenanteil betrifft heutejedoch nur noch einen geringeren Anteil des betroffenen Personenkreises. Mit dem neuen Schulgesetz will die Landesregierung in NRW den Kommunen nun die Freiheit geben selbst zu entscheiden, ob auch Kinder von ALG II-Beziehern kostenlos Schulbücher bekommen sollen. In diesem Zusammenhang darf ich um Beantwortung nachfolgender Fragen bitten:
- Wie hoch ist die Anzahl der Haushalte, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG erhalten?
- Wie viele Kinder leben in diesen Haushalten?
- Wie viele Kinder erhalten die sogenannte Lernmittelfreiheit?
- Wie hoch sind die hierfür aufgewandten Beträge?
- Wie hoch ist die Anzahl der Haushalte von ALG II – BezieherInnen?
- Wie viele Kinder leben in diesen Haushalten?
- Welcher Betrag müsste aufgewendet werden, wenn bei ALG II - BezieherInnen eine Befreiung vom Eigenanteil an Lernmitteln vorgenommen würde?
Mit freundlichen Grüssen (Verbeek)Fraktionsvorsitzender
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